Sommersemester 2025
Im Sommersemester 2025 bietet Professor Funke folgende Lehrveranstaltungen an:
Examenskurs Öffentliches Recht II (Besonderes Verwaltungsrecht)
Montag 9:00 – 13:00 Uhr; JDC R 2.282
Im Sommersemester setzt Prof. Funke den öffentlich-rechtlichen Teil des Examenskurses fort. Gegenstand sind die Kernmaterien des Besonderen Verwaltungsrechts einschließlich ihrer prozessualen Bezüge.
Den Link zu dem entsprechenden StudON-Kurs finden Sie hier.
Verwaltungsprozessrecht
Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr; Hörsaal Kollegienhaus, KH 2.016
Die Vorlesung schließt an die Vorlesung zum Allgemeinen Verwaltungsrecht (WS 2024/2025). Anknüpfend an die in dieser Vorlesung gelegten materiell- und verfahrensrechtlichen Grundlagen wird der gerichtliche Rechtsschutz gegen das Verwaltungshandeln behandelt. Die Vorlesung bildet damit die Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme an der Großen Übung. Im Mittelpunkt stehen die von der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bereitgestellten Klagearten. Die gutachterliche Prüfung ihrer Zulässigkeit und ihrer Begründetheit wird erläutert. Das vorlesungsbegleitende Skript enthält Übersichten und Beispielsfälle. Die Lösungen der Fälle werden im Laufe der Vorlesung entwickelt.
Den entsprechenden Link auf das Portal „CAMPO“ finden Sie hier.
Schwerpunktsseminar „Volk“
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus – aber wer oder was ist eigentlich „das“ Volk? Wer gehört dazu und wer nicht, und warum? Das Grundgesetz ist insofern nicht sonderlich klar: Es spricht mal vom Volk, mal vom Deutschen Volk und einmal von der deutschen Volkszugehörigkeit. Womöglich hat der Begriff des Volkes keine einheitliche Bedeutung. Nach überwiegender Auffassung ist das Deutsche Volk der Träger der demokratischen Willensbildung. Die Verfassung schließt es damit aus, dass Ausländern per Gesetz politische Beteiligungsrechte verliehen werden. Zugleich wird das Deutsche Volk als „Demos“, nicht als „Ethnos“ verstanden. Auf Abstammung von Deutschen kommt es offenbar nicht an. Wenn Parteien einen ethnischen Volksbegriff vertreten, sollen sie verfassungsfeindlich sein. Das Staatsangehörigkeitsrecht hat das Abstammungsprinzip zunehmend aufgeweicht, ohne es aufzugeben. Vor diesem Hintergrund geht das Seminar dem Begriff und der rechtlichen Bedeutung des Volkes aus verfassungs- und verwaltungsrechtlicher wie auch aus rechts- und demokratietheoretischer Sicht nach.