Gespräche zur juristischen Grundlagenforschung

Praxis, Dogmatik und Theorie des Rechts werden als isolierte Disziplinen der Jurisprudenz wahrgenommen. Trotz ihrer Unterschiede sind sie aber untrennbar miteinander verwoben. Mit der Vortragsreihe Juristische Grundlagenforschung Bayreuth/Erlangen wird ein Forum angeboten, in dem Wissenschaftler/innen, Studierende und interessierte Praktiker/innen an den Schnittstellen dieser Disziplinen miteinander ins Gespräch kommen können. Es werden disziplinär übergreifende Perspektiven auf die Grundfragen der Rechtswissenschaft vorgestellt, wobei die klassischen Ansätze der Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte oder Rechtssoziologie ebenso Berücksichtigung finden wie jüngere und jüngste Theorieentwicklungen.

  • Im kommenden Wintersemester geht die Vortragsreihe in eine neue Runde! Das Programm finden Sie hier. Eine Teilnahme ist wie immer ohne Anmeldung möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
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Am Mittwoch, den 05.11.2025, hält Prof. Dr. Lorenz Kähler (Universität Bremen) den Vortrag in Bayreuth.
Thema: Gründe oder Prinzipien als Fundament des Rechts?                                                                                                                                                                       

Am Mittwoch, den 19.11.2025, hält Prof. Dr. Eva Kocher (Universität Frankfurt (Oder)) den Vortrag in Erlangen.
Thema: Die Vereinbarkeit von Arbeitsverhältnis und privater Sorgearbeit – eine feministische Perspektive
Das Normalarbeitsverhältnis ist als Orientierungspunkt für viele Menschen noch von Bedeutung. Im Arbeitsrecht wird es aber längst durch eine Vielzahl von Regelungen aufgebrochen und pluralisiert. Beispiele sind insbesondere die Ansprüche auf Teilzeitarbeit, die Arbeitnehmer:innen z.B. private Sorgearbeit ermöglichen sollen. Der Beitrag diskutiert, welche Probleme die individualrechtliche Struktur solcher Ansprüche mit sich bringt, wenn es nicht nur um die Durchsetzung von Interessen gegenüber einem Unternehmen geht, sondern auch darum, die Interessen unterschiedlicher Arbeitnehmer:innen in einen guten und nachhaltigen Ausgleich zu bringen. Dabei werden auch Ansätze der rechtstheoretischen Kritik an subjektiven Rechten zur Diskussion gestellt.

Am Mittwoch, den 10.12.2025, hält Prof. Dr. Tatjana Hörnle (MPI zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht) den Vortrag in Erlangen
Thema: Die Überbewertung von Vorsatz im Strafrecht
Die Bewertung von Straftaten hängt maßgeblich davon ab, ob Täter vorsätzlich gehandelt haben. Vorsätzliche Taten führen typischerweise zu wesentlich höheren Strafen als fahrlässiges Handeln. Diese Herangehensweise ist in modernen Strafrechtsordnungen so selbstverständlich, dass nur selten gefragt wird, warum Wissen und Wollen, also mentale Zustände, eine so große Rolle spielen. In meinem Vortrag gehe ich darauf ein, warum sich die heutigen Bewertungsmaßstäbe entwickelt haben und auf die Frage, ob die starke Betonung von Vorsatz überzeugend ist.

Organisiert wird die Vortragsreihe von:

Prof. Dr. Carsten Bäcker
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verfassungstheorie und Rechtsphilosophie
Universität Bayreuth
Prof. Dr. Andreas Funke
Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen/Nürnberg